Nutzung der Sporthalle „Saubachtalhalle“ im Trainings- und Wettkampfbetrieb
Grundlage für das Hygienekonzept ist die jeweils aktuell gültige Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sowie das Hygienekonzept
für die Nutzung von öffentlichen Gebäuden der Stadt Wilsdruff.
1. Alle Sportlerinnen/Sportler, Trainerinnen/Trainer und Übungsleiterinnen/Übungsleiter sowie Zuschauende tragen eine individuelle Verantwortung für die eigene Gesundheit und die der anderen Sportlerinnen/Sportler und Zuschauende. Die jeweils gültige Corona-Verordnung ist anzuwenden.
2. Der Zugang zu den Gebäuden ist Personen nicht gestattet, wenn sie
a. nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind,
b. Symptome erkennen lassen, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion hinweisen (z.B.: Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit)
c. innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer nachweislich mit SARS- CoV-2 infizierten Person Kontakt hatte.
3. Für alle am Training und Spiel Beteiligten (Spielende, Trainerinnen/Trainer, Offizielle, Schiedsrichterinnen/Schiedsrichter, Kampfgericht) gilt der 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet). Die Dokumentation darüber erfolgt mittels vorgegeben Datenblatt des HVS. Es dient gleichzeitig auch der Kontaktnachverfolgung. Das Datenblatt verbleibt beim Heimverein und wird nach spätestens 4 Wochen vernichtet. Der Nachweis gilt nicht für Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder die, die noch nicht eingeschult wurden.
4. Der 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) gilt ebenfalls für die Zuschauenden. Darüber hinaus erfolgt eine datenschutzkonforme Kontaktnachverfolgung mittels QR-Code der Corona Warn App.
Alternativ tragen sich die Zuschauenden bei Eintritt in die Halle mit vollständigem Namen sowie Telefonnummer oder E-Mailadresse in die im Eingangsbereich ausliegenden Listen ein. Diese Daten werden für die Dauer eines Monats nach Ende des Besuchs für die zuständigen Behörden vorgehalten. Auf Anforderung werden diese den zuständigen Behörden übermittelt. Die Daten werden unverzüglich nach Ablauf der Frist gelöscht bzw. vernichtet.
5. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern vor der Halle, in den Gängen, Umkleidekabinen und Sanitäranlagen
sowie auf den Tribünen einzuhalten.
6. Die markierten Laufwege sind einzuhalten. Ansammlungen insbesondere im Catering- und Eingangsbereich sind zu verhindern.
7. Zuschauende und Fans dürfen das Spielfeld während des gesamten Aufenthalts, insbesondere in der Halbzeit und nach dem Spiel, nicht betreten!
8. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasenbedeckung (MNB) vor der Halle, in den Gängen und Sanitäranlagen sowie auf den Tribünen ist verpflichtend. Auf den markierten Sitzplätzen darf die MNB abgenommen werden.
9. Bei Betreten der Halle sind sich die Hände zu desinfizieren. Hygieneartikel stehen bereit.
10. Die Sportlerinnen/Sportler nutzen nur die durch den Heimverein bzw. Übungsleiterin/Übungsleiter vorgeschriebene Umkleidekabine.
11. Es erfolgt regelmäßig eine Reinigung/Desinfektion stark beanspruchter Oberflächen (Geländer, Türgriffe usw.).
12. Zwischen den Trainings- und Spieleinheiten werden die Halle und Umkleidekabinen regelmäßig gelüftet.
13. Der Gastverein sowie alle Zuschauenden bestätigen, dass ihnen das Hygienekonzept bekannt ist. Ist dies nicht der Fall wird der Eintritt verwehrt. Bei Verstößen gegen das Hygienekonzept erfolgt ein sofortiger Verweis vom Hallengelände. Eventuell anfallende Kosten sind durch die Verursachenden zu tragen.
Bei einer Inzidenz unter 35 entfällt der 3G-Nachweis für alle am Spiel und Training Beteiligten.
Ansprechperson ist Abteilungsleiter Thomas Petzsch (0173/5887175).
gez. Thomas Petzsch
Abteilungsleiter
SG Kurort Hartha