Im Jugendbereich gelten folgende Altersklassen:
A-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler*innen, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 17. oder das 18. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;
B-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler*innen, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 15. oder
das 16. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;
C-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler*innen, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 13. oder
das 14. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;
D-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler*innen, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 11. oder
das 12. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;
E-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler*innen, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 9. oder
das 10. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;
F-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler*innen, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 7. oder
das 8. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben.
In den Altersklassen Jugend D, E und F können gemischte Mannschaften (Jungen und Mädchen) am Spielbetrieb teilnehmen. Die Landesverbände können in ihrem Bereich diese Regelung auch auf die Jugend C erweitern sowie Sonderbestimmungen für die Jugend C, D, E und F erlassen.
Kontakt
Thomas Petzsch
Waldstraße 8
01737 Kurort Hartha
Heimspielhalle
Saubachtalhalle Wilsdruff
Nossener Straße 21b
01723 Wilsdruff
